Für diverse Gemeinden erstellen wir die Dokumentation «Trinkwasser in Notlagen» gemäss dem Bundesbeschluss vom 1. Januar 1992. Trinkwasser gehört ohne Zweifel zu jenen Gütern, das im Rahmen der Versorgungssicherheit eine hohe Priorität geniesst. Der Wasserbezüger nimmt ein einwandfreies Funktionieren seiner Wasserversorgung als Selbstverständlichkeit hin. Um auch in Notlagen die Bevölkerung effizient mit Trinkwasser zu versorgen, ist diese Dokumentation eine wertvolle Hilfe für die Wasserversorgungen und die Politische Gemeinde.
Die gesetzlichen Vorgaben betreffend Wasserversorgung in Notlagen werden erfüllt
Alle Vorkehrungen für eine rasche Beherrschung von Notlagen werden getroffen
Die Alarmierung der Katastrophenstäbe“ereigniskonform“ erfolgt